Brandschutz-Informationen

Geschrieben von Webmaster am 13.01.2013

Wir sind für Sie da, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr, und das nicht nur wenn es brennt. Hier finden Sie ein paar Ratschläge von uns, wie Sie Bränden vorbeugen können und wie Sie im Ernstfall richtig handeln. Auch nach einem Brand lassen wir Sie nicht allein mit Ihren Problemen: Sie finden hier wichtige Informationen für den sicheren Umgang mit Brandschäden.
 
Was tun, wenn es brennt?
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Wählen Sie den 
  • Notruf 112
    (bei Telefonanlagen ggf. Vorwahl beachten)
  • Machen Sie unbedingt folgende Angaben:

WER? 

meldet

WO?

ist es passiert

WAS?

ist passiert

WIE viele?

Personen sind betroffen / verletzt

WARTEN!

Sie auf Rückfragen des Disponenten
  • Wenn ohne eigene Gefährdung möglich, Löschversuch unternehmen!
  • In Sicherheit bringen, Türen schließen, keine Aufzüge benutzen!
  • Die Feuerwehr erwarten und sich bemerkbar machen! 
Wenn Ihr Fluchtweg durch Feuer, Einsturz oder dichten Rauch abgeschnitten ist, beachten Sie folgendes:
  • Schließen Sie hinter sich die Tür und dichten sie diese unten ggf. mit Decken oder Tüchern ab!
  • Gehen Sie ans Fenster und machen Sie sich bemerkbar!
  • Geraten Sie nicht in Panik!
  • Springen Sie nicht aus einem Fenster, außer die Feuerwehr fordert Sie ausdrücklich auf in ein Sprungpolster zu springen!
  • Wenn Sie ein Handy mit sich führen oder ein Telefon im Raum haben, rufen Sie erneut 112 an und schildern Sie Ihre Lage und Ihren den genauen Aufenthaltsort (Raum). Die Information kann dann an die Feuerwehr vor Ort weitergeleitet werden und bei der Personensuche hilfreich sein.
Vorsorglich noch ein Hinweis: Machen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz damit vertraut, wie man den Notruf wählen muss, wo man einen Ersthelfer erreicht bzw. wo sich Feuermelder, Feurlöscher bzw. Wandhydranten befinden. Telefonanlagen erfordern meistens eine Vorwahl für extern oder ähnliches. Durch Fehlbedienunug und Missverständnisse können im Ernstfall wertvolle Minuten verrinnen.
 
Rauchmelder retten Leben!
In Hessen gilt für alle Neu-, Um- und Bestandsbauten von privaten Wohnräumen Rauchmelderpflicht für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen. In bestehenden Wohnungen muss bis Ende 2014 eine Nachrüstung erfolgen. Eine bundeseinheitliche Regelung für Rauchmelder gibt es leider nicht. Es gibt zahlreiche Gründe, wieso wir als Feuerwehr Ihnen die Anschaffung von Rauchmeldern dringend anraten:
  • Die meisten ausgedehnten Brände entstehen unbemerkt nachts oder in Abwesenheit der Bewohner
  • Im Schlaf ist der Geruchssinn nicht aktiv: Sie riechen den Rauch nicht, der Rauchmelder weckt Sie!
  • Brandrauch ist extrem giftig: bereits 1 Atemzug kann tödlich sein
  • Rauchmelder sind günstig in der Anschaffung
  • Rauchmelder erfordern kaum Wartungsaufwand
Ein Rauchmelder ist nicht geeignet für Raucherwohnungen ? - Ein Irrglaube! Ein hochwertiger Rauchmelder löst erst aus, wenn man die Zigarette direkt darunter hält. Mehr über Rauchmelder erfahren Sie auf der Internetseite www.rauchmelder-lebensretter.de vom Forum für Brandrauchprävention, an dem sich auch der Deutsche Feuerwehrverband beteiligt.
 
Zum Beispiel in den USA, in Großbritannien und Schweden ist der Einbau von Rauchmeldern schon seit vielen Jahren vorgeschrieben bzw. hat sich soweit durchgesetzt, dass die meisten Haushalte über Rauchmelder verfügen. Die Statistik rechts im Bild belegt den Erfolg: Eine Verringerung der Zahl der Brandtoten um 40 bis 50 Prozent bei einer Abdeckung (Haushalte mit Rauchmeldern) von 70 bis 93 Prozent. In Deutschland verfügt nur jeder dritte Haushalt über Rauchmelder. Es wird also Zeit, dass wir etwas tun! Einen Fachhandel in Ihrer Nähe können Sie unter folgendem Link suchen.
Achten sie darauf, dass Sie hochwertiges, sicherheitsgeprüftes Gerät kaufen mit dem VdS-Prüfzeichen, diese gibt es bereits für einen Preis unter 10 Euro!
 
Haben Sie einen Feuerlöscher?

Besitzen Sie Zuhause einen Feuerlöscher? Wenn ja, dann bleiben unsererseits zwei wichtige Fragen offen:

  • Wird der Feuerlöscher regelmäßig gewartet? - Nur dann ist gewährleistet, dass er funktioniert, wenn Sie ihn brauchen! Wende Sie sich an Ihren Fachbetrieb!
  • Wissen Sie wie man einen Feuerlöscher richtig einsetzt? Haben Sie das schon mal geübt?

Wir geben Ihnen die Möglichkeit dazu: Seit 2008 verfügen wir über eine Übungsanlage, an der Sie den Umgang mit einem Feuerlöscher sicher und gefahrlos üben können. Wir veranstalten regelmäßig Feuerlöscher-Unterweisungen für die Mitarbeiter von Firmen und andere Gruppen.

Es hat gebrannt, was nun? - Infos zu Brandschaden-Sanierung

Wir sind verpflichtet, eine Einsatzstelle so zu hinterlassen, dass von dieser keine weitere Gefahr ausgeht: Wir kontrollieren die Einsatzstelle mit größter Sorgfalt nach Glutnestern und anderen Gefahrenquellen, führen eine Druckbelüftung und Schadstoffmessungen durch.
Was wir nicht beseitigen können bleibt zurück: Das ist der mit Giftstoffen versetzte Ruß an Decken und Wänden, die verbrannten Gegenstände und der beißende Geruch nach Brandrauch. Ob Sie bei den Aufräumarbeiten und der Sanierung in Eigenleistung aktiv werden oder eine Fachfirma beauftragen, es gibt wichtige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Informieren Sie unverzüglich Vermieter, Gebäudeversicherer, Hausratversicherer und stimmen Sie weitere Maßnahmen mit diesen ab
  • Betreten Sie Brandstellen frühestens eine Stunde nach Ende des Einsatzes der Feuerwehr
  • Lassen Sie elektrische Einrichtungen von einem Fachmann prüfen, reparieren und in Betrieb setzen
  • Halten Sie Türen zur Brandstelle geschlossen
  • Tragen Sie bei Arbeiten / Aufenthalt an der Brandstelle Einmalanzug, Halbmaske, Gummihandschuhe
  • An der Brandstelle niemals esssen, trinken oder rauchen!
  • Legen Sie die Schutzkleidung unmittelbar nach Verlassen der Brandstelle ab und treten die Schuhe auf einem nassen Tuch ab, um die Ausbreitung der Schadstoffe zu vermeiden (Kontaminationsverschleppung)
  • Führen Sie danach eine gründliche Körperreinigung durch (Hände waschen, Gesicht waschen, Duschen)
  • Beachten Sie die Hinweise zur Entsorgung von Brandrückständen

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Merkblatt  "Es hat gebrannt, was nun?"